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Chemischer Holzschutz bei Dachlatten


Auszug aus der DIN 68800-1:2011:

„Latten hinter Vorhangfassaden, Dach- und Konterlatten sowie Traufbohlen, ferner Dachschalungen, werden der Gebrauchsklasse GK 0 zugeordnet. Dies gilt auch für im Freien befindliche Dachbauteile, wenn diese so abgedeckt sind, dass eine unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes nicht vorkommen kann.“

Wenn Dach- und Konterlatten fachgerecht mit abgedeckt und luftumspült sind, ist eine Schädigung durch holzzerstörende Organismen nicht zu erwarten. Pilzbefall ist ausgeschlossen, da die Dach- und Konterlatten aufgrund der hohen Rücktrocknung nicht über einen längeren Zeitraum Feuchtigkeitswerte über Ihren Fasersättigungspunkt hinaus erreichen können .Schäden durch Insekten sind unter anderem durch die ungünstigen Entwicklungsbedingungen (fehlende Schwindrisse zur Eiablage, extreme Temperaturen im Hohlraum) ebenfalls nicht zu erwarten.

Fazit: Chemischer Holzschutz bei Dachlatten und Konterlatten ist im Normalfall nicht notwendig bzw. es wird bei Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln sogar gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz(KrW-/AbfG) verstoßen.

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